Mieterhöhung / Qualität der Wohnung

(Landgericht Berlin Urteil vom 13.07.2012, Az: 65 S 116/12)

Das LG Berlin hat entschieden, dass bei Mieterhöhungsverlangen, wo es (auch) auf die Qualität der Wohnung ankommt, einfache Holzdielen in der Regel keinen hochwertigen Bodenbelag darstellen. Gleiches gilt für Parkettböden, wenn nur einige Räume entsprechend ausgestattet sind. Eine Belüftungsanlage mit Intervallschaltung soll jedoch als modern zu bewerten sein. Diese Faktoren müssen bei der Bemessung der ortsüblichen Vergleichsmiete berücksichtigt werden.