Gerüche aus der Küche als Mangel

(AG Suhl, Urteil vom 08.02.2012-1 C 419/11-)

Das Amtsgericht hat entschieden, dass unangenehme Gerüche aus der Küche einer Mietwohnung einen Mangel darstellen. Das Amtsgericht hält eine Mietminderung in Höhe von 8 % der Bruttomiete für gerechtfertigt. Das Amtsgericht hat darüber hinaus festgestellt, dass die Kosten für die Feststellung der Ursache des Mangels vom Vermieter zu tragen sind.

Im vorliegenden Fall klagten die Mieter über ständigen Geruch von altem Käse und Schweißfüßen.